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"Sprechpause" - Frieda Braun - verlegt vom 19.11.2020

Es muss entweder ein negatives Testergebnis eines zertifizierten Testzentrums, das nicht älter als 48 Stunden sein darf oder eine Bestätigung, vollständig gegen Corona geimpft zu sein (14 Tage Wartezeit) oder eine Bescheinigung über die Genesung (positiver PCR-Test, der nicht älter als sechs Monate sein darf) in Verbindung mit einem amtlichen Ausweispapier vorgelegt werden.

Bis zum Erreichen des zugewiesenen Platzes und beim Verlassen des Geländes sowie in allen öffentlichen Bereichen und Räumen sind geeignete Mund-Nase-Bedeckungen im Rahmen der Coronaschutzverordnung NRW zu tragen. Zum Schutz aller Besucherinnen und Besucher ist ein Eintritt ohne Mund-Nasen-Bedeckung nicht zulässig.

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