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Diskussion: "DER MENSCH LEBT NICHT NUR VOM BROT ALLEIN" - Die Kultur der Krise

Die Öffnung der Bundeskunsthalle folgt einem besonderen Schutz- und Hygienekonzept nach den Vorgaben der Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Insbesondere bedeutet dies für Ihren Besuch:

·        Verpflichtung zum Tragen von Mund-Nasen-Schutz in allen öffentlichen Bereichen

·        Beachtung des Mindestabstands von 1,50 Metern

·        Begrenzung der gleichzeitigen Besucherzahl (Regel: eine Person pro 10 Quadratmeter)

·        Beachtung besonderer Hygieneregeln

 

Ermäßigung erhalten Auszubildende, Schüler, Studenten, Wehrdienstleister und Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst, Schwerbehinderte, Inhaber von Bonn-Ausweisen (oder Besucher aus anderen Städten und Gemeinden mit einem dem Bonn-Ausweis entsprechenden Nachweis der Bedürftigkeit), Inhaber von Ehrenamtskarten, die von den Bundesländern herausgegeben werden, und Helfer im Sozialen Jahr. Bitte denken Sie daran, beim Ausstellungsbesuch den Nachweis Ihrer Ermäßigungsberechtigung mitzuführen.

Karte gilt nicht als Fahrausweis


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